ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Soweit einzelvertraglich nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen für sämtliche Leistungen, die von uns erbracht werden.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen erstrecken sich auch auf alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller, ohne dass dies nochmals gesondert vereinbart werden muss.
1.3 Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zum Zwecke der Durchführung des Vertrages getroffen wurden, sind im schriftlichen Auftrag und in diesen Geschäftsbedingungen vollständig und schriftlich dokumentiert.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht eine bestimmte Geltungsdauer vereinbart ist. An Bestellungen ist der Besteller 30 Tage gebunden.
2.2 Erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Lieferung durch uns werden Aufträge und alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen unsererseits verbindlich.
2.3 Weicht bei telefonischen Bestellungen Umfang oder Art der Lieferung von der Bestellung ab, so gilt die Bestellung als genehmigt, wenn der Besteller die Abweichung nicht uns gegenüber schriftlich innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Erhalt der Ware rügt.
3. LIEFERUNG
3.1 Die Lieferung versteht sich ab Sitz unseres Unternehmens, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wird. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
3.2 Erklären wir uns durch Individualvereinbarung zur Einhaltung bestimmter Lieferfristen bereit, verlängert sich diese Lieferfrist automatisch um den Zeitraum eines von uns nicht zu vertretenden vorübergehenden Leistungshindernisses.
4. EIGENTUMSVORBEHALT
4.1 Wir behalten uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an den von uns gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis vor.
4.2 Eine eventuelle Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen, ohne dass daraus Verpflichtungen jedweder Art für uns entstehen.
4.3 Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite hat uns der Besteller umgehend anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers, soweit sie nicht von Dritten getragen werden.
5. ZAHLUNG
5.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich des bei Abschluss des Vertrages geltenden Umsatzsteuersatzes.
5.2 Rechnungen sind vereinbarungsgemäß zahlbar innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
5.3 Sofern der Besteller Unternehmer ist, haben wir im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und bei Ausübung des Rücktrittsrechtes die Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware wieder in Besitz zu nehmen.
5.4 Der Besteller kann nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.6 Wir sind zur Entgegennahme von Schecks und Wechseln nicht verpflichtet.
5.7 Als Mahngebühren werden folgende Sätze vereinbart: – die erste Mahnung ist kostenfrei. – für die zweite Mahnung und jede weitere Mahnung werden jeweils EUR 8,00 Mahnkosten vereinbart.
6. GEWÄHRLEISTUNG
6.1 Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand der verspäteten oder sonst ungenügenden Rüge. Die Anerkennung der Mängelansprüche setzt voraus, dass uns Gelegenheit zur Nachprüfung der unveränderten Ware gegeben wird.
6.2 Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung steht dem Besteller erst dann zu, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal erfolglos war.
6.3. Besondere Garantieerklärungen der Hersteller der verkauften Sachen werden von uns in vollem Umfange weitergegeben. Durch sie wird eine eigene Verbindlichkeit unsererseits nicht begründet.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien bei Vertragsabschluss entspricht.
9.2 Erfüllungsort für Leistungen aus diesem Vertrag ist unser Firmensitz. Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser allgemeiner Gerichtsstand; dies gilt auch für Urkunden-, Scheck- und Wechselprozesse. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.